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Bei Eintritt ins Lokal stimmst du der Hausordnung zu.

Gem. §22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Wir sind sehr um die Aktualität unserer Medien bemüht. Dies wird durch Berichte und Fotos von Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen innerhalb unseres Betriebes bewerkstelligt. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Besucher auf unseren eingestellten Bildern, wiederfinden.

Nachdem es für uns ein erheblicher Aufwand wäre, jede auf den Fotos abgebildete Person, um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis  aus, auf unseren Medien abgebildet zu werden!

Sollte jemand generell – oder im Nachhinein – nicht mit der Darstellung seines Bildes sowie Berichtes einverstanden sein, bitten wir um Benachrichtigung unter wien@oceanpark.at

Es werden dann die betreffenden Bilder der Personen unverzüglich von unseren Medien entfernt! Bei Bild-, Video & Tonaufnahmen die gewerblichen Zwecken dienen, ist das Einverständnis der Geschäftsführung einzuholen.

Die Big One Company Freizeit GmbH behält sich das Recht vor, das sämtliche entstandenen Medienprojekte nur mit schriftlicher Einverständnis der Geschäftsführung veröffentlicht werden dürfen und der Big One Company Freizeit GmbH als Kopie zur Verfügung gestellt werden müssen samt Eigentums-, bzw. Verkehrs- oder Bearbeitungsrechten.

  • Jeder Gast erklärt sich mit Betreten unseres Lokals mit dieser Hausordnung einverstanden.
  • Das Betreten der Bahnen ist nicht gestattet. Anlauflinien nicht übertreten- die Bahnen sind geölt. Rutschgefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Nicht in die Ballrückläufe greifen oder Gegenstände auf oder in die Ballrückläufe stecken. Verletzungsgefahr! Eltern haften für ihre Kinder.
  • Sobald die Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr auf die Bahn geworfen werden.
  • Die Nutzung mitgebrachter Bowlingbälle erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung der Big One Company Freizeit GmbH ist ausgeschlossen.
  • Es wird nur in Bowlingschuhen auf den Bowlingbahnen gespielt. Das Entertainmentcenter darf mit den Leihschuhen nicht verlassen werden.
  • Pro Bahn wird entweder ein Ausweis oder 10€ pro Person verlangt, als Einsatz für die Bowlingschuhe.
  • Die Mietgebühr für Bahnen und Schuhe werden am Counter in einer Summe pro Bahn und Gruppe bezahlt.
  • Speisen und Getränke sind beim Servicepersonal immer sofort zu bezahlen.
  • Angefangene Spiele, die nicht zu Ende gespielt werden können, werden anteilig abgerechnet.
  • Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung im Bahnbetrieb berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises.
  • Der Reservierungsanspruch verfällt 15 Minuten nach der gebuchten Anfangszeit.
  • Nicht in Anspruch genommene Reservierungszeiten können mit € 25,- pro Bahnstunde berechnet werden.
  • Die Big One Company Freizeit GmbH behält sich vor, Bahnen abweichend vom Reservierungsplan zu belegen. Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn ist ausgeschlossen.
  • Die Big One Company Freizeit GmbH übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände jeder Art (Garderobe, Taschen, Schirme, Handys).
  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken- jeder Art- ist nicht gestattet.
  • Sichtlich angetrunkene Personen haben keinen Zutritt.
  • An Jugendliche und alkoholisierte Personen wird keine Alkohol ausgeschenkt.
  • Die Benutzung der Sportwettterminals ist ausschließlich Personen über 18 Jahren gestattet. Es ist immer nur eine spielende Person pro Gerät zulässig.
  • Die Big One Company Freizeit GmbH behält sich das Recht vor Personen die unangenehm, durch ihre Handlungen oder ihr Benehmen, auffallen des Lokals zu verweisen. Bewusstes Zuwiderhandeln wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
  • Den Aufforderungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
  • Eltern haften für ihre Kinder (Verletzung, Beschädigung von Spielgeräten)
  • Die Nutzung aller Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Big One Company Freizeit GmbH übernimmt keine Haftung bei Verletzungen.
  • Am Counter wird kein Bargeld in Münzen und kein Bargeld in Token gewechselt. Hier stehen unsere Wechselautomaten zur Verfügung.
  • Vandalismus und mutwilliges beschädigen oder zerstören von Eigentum der Big One Company Freizeit GmbH wird unverzüglich zur Anzeige gebracht und hat auch ein sofortiges Lokalverbot zur Folge.
  • Der Aufenthalt im gesamten Lokal ist nur zulässig in Verbindung mit einer getätigten Konsumation bzw. Kaufleistung (z.B. Bowling, Billard, Gastronomie, Spielhalle)
  • Mit dem Eintritt in den ocean park stimmen Sie zu, dass Sie auf Fotos die vor Ort gemacht werden, abgebildet sein dürfen. Falls Sie mit der Nutzung oder der Art der Verwendung auf unseren Medien nicht einverstanden sind, bitten wir Sie uns auf das Foto schriftlich unter wien@oceanpark.at aufmerksam zu machen und wir werden es von unseren Medien löschen (siehe AGBs).
  • Bei Bild-, Video & Tonaufnahmen die gewerblichen Zwecken dienen, ist das Einverständnis der Geschäftsführung einzuholen.
  • Die Big One Company Freizeit GmbH behält sich das Recht vor, das sämtliche entstandenen Medienprojekte nur mit schriftlicher Einverständnis der Geschäftsführung veröffentlicht werden dürfen und der Big One Company Freizeit GmbH als Kopie zur Verfügung gestellt werden müssen samt Eigentums-, bzw. Verkehrs- oder Bearbeitungsrechten.
  • Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.