Bei Eintritt ins Lokal stimmst du der Hausordnung zu.
Gem. §22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Wir sind sehr um die Aktualität unserer Medien bemüht. Dies wird durch Berichte und Fotos von Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen innerhalb unseres Betriebes bewerkstelligt. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Besucher auf unseren eingestellten Bildern, wiederfinden.
Nachdem es für uns ein erheblicher Aufwand wäre, jede auf den Fotos abgebildete Person, um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis aus, auf unseren Medien abgebildet zu werden!
Sollte jemand generell – oder im Nachhinein – nicht mit der Darstellung seines Bildes sowie Berichtes einverstanden sein, bitten wir um Benachrichtigung unter wien@oceanpark.at
Es werden dann die betreffenden Bilder der Personen unverzüglich von unseren Medien entfernt! Bei Bild-, Video & Tonaufnahmen die gewerblichen Zwecken dienen, ist das Einverständnis der Geschäftsführung einzuholen.
Die Big One Company Freizeit GmbH behält sich das Recht vor, das sämtliche entstandenen Medienprojekte nur mit schriftlicher Einverständnis der Geschäftsführung veröffentlicht werden dürfen und der Big One Company Freizeit GmbH als Kopie zur Verfügung gestellt werden müssen samt Eigentums-, bzw. Verkehrs- oder Bearbeitungsrechten.